Ärztenews
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Frühling 2020:
- Kann der „Arztanteil“ auf der Krankenhausrechnung umsatzsteuerpflichtig sein?
- Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2019 für angestellte Ärzte
- Regierungsprogramm 2020-2024: Welche Steuerthemen sind für Ärzte interessant?
- Welche CO2-Emissionswert-Grenze gilt für den reduzierten Kfz-Sachbezug?
- Anstellung von Ärzten bei Ärzten – Möglichkeit seit 01.11.2019
- Kulturlinks – Frühling 2020
Können Aufzahlungen für Sonderklasse im Krankenhaus als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein?
Üblicherweise sind Aufzahlungen eines Patienten für die Sonderklasse im Krankenhaus keine außergewöhnliche Belastung. In einer aktuellen Wartung der Lohnsteuerrichtlinien ist nun aber laut Rechtsansicht des Finanzministeriums die Aufzahlung für die Sonderklasse dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn triftige medizinische Gründe vorliegen. Der triftige Grund muss durch die Ärztin oder durch den Arzt bestätigt werden.
Stand: 25. Februar 2020