TREUHAND-UNION Klagenfurt am Wörthersee

Ärztenews

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2020

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2020

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt und betragen für 2020:

Altersgruppe  
0 – 3 Jahre € 212,00
3 – 6 Jahre € 272,00
6 – 10 Jahre € 350,00
10 – 15 Jahre € 399,00
15 – 19 Jahre € 471,00
19 – 28 Jahre € 590,00

Stand: 27. November 2019

Bild: JenkoAtaman - stock.adobe.com

TREUHAND-UNION Klagenfurt am Wörthersee TREUHAND-UNION Klagenfurt am Wörthersee work Dr. Franz-Palla-Gasse 21 9020 Klagenfurt am Wörthersee Österreich work +43 (0)463 56166-0 fax +43 (0)463 56166-22 www.tiefling.at
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369