Steuernews
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Monatsfrist für Anträge zum Beschäftigungsbonus beachten
Die Antragsfrist für all jene neuen Arbeitsplatzverhältnisse, die mit 01.07.2017 eingegangen wurden und die einen Zuwachs von zumindest einem Vollzeitäquivalent (entspricht einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden) darstellen, hat mit Ende Juli geendet.
Falls Sie einen Antrag über den aws-Fördermanager (https://foerdermanager.awsg.at) begonnen haben, ist dieser rechtzeitig zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass der Förderungsantrag sowohl vom Unternehmen als auch von einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer firmenmäßig gefertigt sein muss.
Für neue Arbeitsplatzverhältnisse, die beispielsweise mit 10.07.2017 eingegangen wurden, endet diese Frist am Dienstag, 08.08.2017 (30 Kalendertagen ab Beginn der Pflichtversicherung).
Das AWS aktualisiert laufend die FAQ zum Beschäftigungsbonus - alles rund um den Beschäftigungsbonus finden Sie auch unter der eigenen Internet-Seite http://www.beschaeftigungsbonus.at/
Stand: 09. August 2017